5. Ratenzahlungen
Ab einem Bestellwert von Euro 1000,00 besteht die Möglichkeit
einer Ratenzahlung. Die Finanzierung erfolgt dabei über "Comfort
Card". Entsprechende Unterlagen werden zum Download (noch nicht
online verfügbar) im Service-Bereich der FERNROHRLAND-Website
bereitgehalten oder von FERNROHRLAND auf Wunsch zugeschickt.
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6. Inzahlungnahme
von gebrauchten Geräten
FERNROHRLAND nimmt bei einem Neukauf gebrauchte Teleskope, Montierungen
und Zubehör in Zahlung. Das gebrauchte Gerät muss dazu zusammen
mit der Bestellung zum Schätzen als Paket an FERNROHRLAND eingesandt
werden. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Der Kunde erhält
umgehend ein Inzahlungnahmeangebot von FERNROHRLAND. Nimmt der Kunde das
Angebot nicht an, wird das Gerät zu Selbstkosten zurückgeschickt.
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7. Lieferfristen
7.1. Sofern keine abweichenden Lieferfristen schriftlich vereinbart
sind, liefert FERNROHRLAND bestellte Waren unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, bei Vorauskasse innerhalb
von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten,
wenn die Ware innerhalb dieser Frist das Lager verlassen hat.
7.2. Der Kunde
hat FERNROHRLAND bei Überschreitung der Lieferfrist eine angemessene
Nachfrist zu setzen.
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8. Preisanpassung
bei langen Lieferfristen
Ist eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab Vertragsschluss
vereinbart, kann FERNROHRLAND den Preis der Ware entsprechend etwaigen
Preisänderungen durch die Vorlieferanten anpassen.
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9. Nichtlieferung
durch Vorlieferanten
9.1. Ist der bestellte Gegenstand nicht oder vorübergehend nicht
lieferbar, wird FERNROHRLAND den Kunden hierüber unverzüglich
nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen
Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten
ist FERNROHRLAND von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, FERNROHRLAND
hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.
9.2. Im Falle
des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge
unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen, es sei denn, FERNROHRLAND hat die Nichtlieferung durch
den Vorlieferanten zu vertreten.
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10. Lieferung
10.1. Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit
nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert FERNROHRLAND die
Waren je nach Verfügbarkeit in zwei Teillieferungen, es sei denn,
die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der
Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für
den Kunden. Die Versandkosten gemäß Ziffer 4. werden dem Kunden
nur einmal berechnet.
10.2. Wird die
bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur
Haustür. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer
vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden
vom Kunden direkt an den Frachtführer gezahlt.
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11. Rückgaberecht
für Verbraucher
11.1. Alle von einem Verbraucher (Ziffer 2.1.) bestellten Artikel
können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
der Ware zurückgegeben werden.
11.2. Dieses
Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelten Software-Produkten,
CDs, DVDs, Videos und sonstigen Audio- oder Videoaufzeichnungen, sofern
die gelieferten Datenträger entsiegelt worden sind. Das Rückgaberecht
besteht ferner nicht bei Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit
nicht für eine Rücksendung geeignet sind (z.B. Druckerpatronen,
Fotopapiere und -chemie).
11.3. Der Kunde hat für die Rücksendung eine sichere - nach
Möglichkeit die originale - Transportverpackung zu verwenden und
die Sendung an folgende Adresse zu richten:
FERNROHRLAND Max-Planck-Str. 28 70736 Fellbach
11.4. Das Rückgabeverlangen ist in jedem Fall vorab per
Post (Adresse wie in Ziffer 11.3. angegeben), per E-Mail (info@FERNROHRLAND)
oder per Telefax (0711 95760-40) an FERNROHRLAND zu richten. FERNROHRLAND
wird dann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Rückholung
durch einen Paketdienst, wie z.B. UPS, veranlassen.
11.5. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Ware bzw. die Absendung
des Rücknahmeverlangens innerhalb der Zwei-Wochen-Frist.
11.6. Die Rückholung von Waren innerhalb von Deutschland im Wert
von über 50,- Euro erfolgt auf Kosten und Gefahr von FERNROHRLAND.
11.7. Mit rechtzeitiger Absendung der Ware bzw. des Rücknahmeverlangens
ist der Kunde nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Sofern der Kaufpreis
bereits gezahlt wurde, erstattet FERNROHRLAND ihn zurück.
11.8. Besteht eine Ratenzahlungsvereinbarung oder wird der Kaufpreis sonst
ganz oder teilweise durch einen von FERNROHRLAND vermittelten oder gewährten
Kredit finanziert, ist der Kunde mit rechtzeitiger Absendung der Ware
bzw. des Rücknahmeverlangens an seine auf Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung
bzw. des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung ebenfalls nicht
mehr gebunden. Ein selbständiges Recht zum Widerruf der Ratenzahlungs-
oder Finanzierungsvereinbarung besteht nicht.
11.9. Wichtiger Hinweis: Bei Rückgabe benutzter oder beschädigter
Ware behält sich FERNROHRLAND vor, für die Wertminderung und
für den Wert der Nutzung der Ware Ersatz zu verlangen. Ersatzansprüche
entstehen nicht, soweit die Verschlechterung der Ware ausschließlich
auf ihre Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann Ersatzansprüche
wegen Benutzung der Ware vermeiden, wenn er diese lediglich in dem für
eine angemessene Prüfung erforderlichen Umfang in Augenschein nimmt,
insbesondere auf Speichermedien keine Daten speichert und Geräte,
die mit flüssigen, schmierigen oder staubenden Verbrauchsmaterialien
betrieben werden nicht benutzt. Ersatzansprüche wird FERNROHRLAND
ggf. mit dem zu erstattenden Kaufpreis verrechnen.
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12. Gewährleistung
12.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt zu überprüfen
und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenüber FERNROHRLAND anzuzeigen.
Die gleiche Pflicht obliegt dem Kunden bei sonstigen Mängeln der
Kaufsache ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Die Beanstandungen müssen
über die in Ziffer 11.4. genannten Kommunikationsmittel geltend gemacht
werden. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, gilt die Ware in Bezug
auf diese Mängel als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ist insoweit ausgeschlossen.
12.2. Im Falle
eines Mangels der Sache hat der Kunde FERNROHRLAND eine angemessene Frist
zur Nacherfüllung zu setzen.
12.3. Bei der Lieferung gebrauchter Waren sind Ansprüche auf Schadensersatz
aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, FERNROHRLAND
hat den Mangel arglistig verschwiegen.
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13. Besondere Gewährleistungsbedingungen
bei Unternehmern
13.1. Ist der Kunde Unternehmer, bestehen bei Lieferung gebrauchter
Waren keine Gewährleistungsansprüche für Mängel der
Kaufsache, es sei denn, FERNROHRLAND hat den Mangel arglistig verschwiegen.
13.2. Ist der Kunde
ein Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes,
gelten für Mängelrügen abweichend von Ziffer 12.1. die
gesetzlichen Bestimmungen. Mängelanzeigen müssen schriftlich
erfolgen.
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14. Verjährung
von Gewährleistungsansprüchen
14.1. Im Falle der Lieferung von gebrauchten Sachen verjähren
Ansprüche wegen Sachmängeln mit Ablauf einer Frist von einem
Jahr ab Lieferung der Sache.
14.2. Ist der
Kunde Unternehmer, gilt die in Ziffer 14.1. genannte Frist auch für
Neuwaren. § 479 BGB bleibt unberührt.
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15. Garantie
Hinweis: Einige Hersteller gewähren auf ihre Produkte Garantien,
welche über die Gewährleistungsrechte hinausgehen. Angaben hierzu
entnehmen Sie bitte den Unterlagen der Hersteller. Es gelten die Garantiebestimmungen
des Herstellers.
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16. Eigentumsvorbehalt
16.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung
des Kaufpreises Eigentum von FERNROHRLAND.
16.2. Ist der
Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtliches Sondervermögen, behält sich FERNROHRLAND
darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung
aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen
einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und
Nachbestellungen (nachfolgend "Gesamtforderung" genannt) vor.
16.3. Ist der Kunde Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb
seines Handelsgewerbes, tritt er bereits jetzt alle Forderungen, die er
aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwirbt,
sicherungshalber in voller Höhe an FERNROHRLAND ab. Der Kunde ist
widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. FERNROHRLAND
wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen
Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen
gegenüber FERNROHRLAND in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt
ist.
16.4. FERNROHRLAND ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten steht im Ermessen von FERNROHRLAND.
16.5. FERNROHRLAND ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware
unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der
Käufer mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr
als Euro 250,00 in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist
auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten
Ware maximal 120% der Gesamtforderung beträgt.
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17. Haftung
17.1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus
unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
sind sowohl gegenüber FERNROHRLAND als auch gegenüber seinen
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn,
der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
17.2. Diese
Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf
dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
17.3. Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind
von der Haftung ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich
herbeigeführt.
17.4. Zur Absicherung des Transportrisikos werden die Lieferungen automatisch
transportversichert. Von der Versicherung gezahlte Beträge werden
von FERNROHRLAND unverzüglich an den Kunden weitergeleitet. Dies
gilt auch dann, wenn eine Haftung von FERNROHRLAND aufgrund der vorstehenden
Regelungen ausgeschlossen ist, der typischerweise entstehende und vorhersehbare
Schaden aber gleichwohl von dem Versicherungsschutz umfasst ist. Weitergehende
Ansprüche des Kunden gegen FERNROHRLAND sind in diesem Fall ausgeschlossen.
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18. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen
sind von FERNROHRLAND nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt.
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19. Farbbilderservice
(noch nicht online verfügbar)
19.1. Die Kosten und Angaben zur Abwicklung dieser Dienste sind entweder
dem aktuellen Katalog oder der Internetseite zu entnehmen oder telefonisch
zu erfragen. Die Rücksendung von Aufträgen an den Kunden erfolgt
ausschließlich per Nachnahme.
19.2. Bei Verlust
oder Beschädigung von Filmmaterial ist die Haftung auf einen Ersatz
durch gleichwertiges Material beschränkt. Im Übrigen gelten
die Haftungsbestimmungen gemäß Ziffer 17.
19.3. Für
die Bearbeitung von Reklamationen ist die Übersendung der Laborauftragstasche
und des Rechnungsdurchschlags erforderlich.
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20. Online-Registrierung,
Zugangsdaten (noch nicht verfügbar)
20.1. Für die Nutzung des Internet-Angebots FERNROHRLAND ist eine
Registrierung des Kunden sowie die Speicherung der von ihm angegebenen
Daten zwingend erforderlich. Nach der Registrierung wird für den
Kunden ein Nutzerkonto eingerichtet. Dem Kunden werden die erforderlichen
Zugangs- und Nutzungsdaten mitgeteilt (im Folgenden einschließlich
des Passworts "Zugangsdaten" genannt). FERNROHRLAND ist zur
späteren Änderung der Zugangsdaten des Kunden berechtigt. In
diesem Fall werden dem Kunden die neuen Zugangsdaten unverzüglich
mitgeteilt.
20.2. Der Kunde
ist für den Schutz der Zugangsdaten verantwortlich. Die Zugangsdaten
sind geheimzuhalten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, es sei denn, FERNROHRLAND hat schriftlich zugestimmt. Dem Kunden
ist bekannt, dass Dritte bei Kenntnis der Zugangsdaten die Möglichkeit
haben, im Namen des Kunden Bestellungen bei FERNROHRLAND vorzunehmen.
Stellt der Kunde fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten
von Dritten genutzt werden, ist er zur unverzüglichen Änderung
seiner Zugangsdaten oder, falls ihm dies nicht möglich ist, zur unverzüglichen
Unterrichtung von FERNROHRLAND verpflichtet.
20.3. Bei begründetem
Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten des Kunden, insbesondere wenn
dieser durch den Kunden angezeigt wurde, ist FERNROHRLAND zur sofortigen
Sperrung des Zugangs berechtigt. FERNROHRLAND wird den Kunden über
die Sperrung informieren.
20.4. FERNROHRLAND
haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder
Verlust der Zugangsdaten entstehen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht.
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21. Datenschutz
FERNROHRLAND verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name,
Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung
der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Daten
werden nicht an Dritte weitergegeben.
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22. Schlussbestimmungen
22.1. Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen der Vertragsparteien
bedürfen der Schriftform.
22.2. Erfüllungsort
ist Fellbach.
22.3. Auf den
Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
22.4. Ist der
Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Ansprüche Fellbach.
Stand:
11.02.2003
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