ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von FERNROHRLAND

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von FERNROHRLAND mit ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt). Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden durch FERNROHRLAND schriftlich bestätigt.

2. Begriffsbestimmungen
2.1. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.2. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Vertragsschluss
Angaben in Katalogen und auf der Website von FERNROHRLAND stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. FERNROHRLAND kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine ausdrückliche Erklärung annehmen. Das Absenden der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.


4. Preise, Versandkosten, Zahlung
4.1. Alle Preise verstehen sich ohne Verpackungs- und Versandkosten. Hierfür wird dem Kunden eine bestellwertunabhängige Pauschale in Höhe von


Euro 8,45

bei Versand als UPS Standardpaket (innerhalb von Deutschland, bis 30kg


auf Anfrage
Expressversand und Versand in europäische
Nachbarländer.

Zusätzlich berechnet bei Großgeräten und Sperrgut erfolgt die Berechnung nach Aufwand. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren; bei Lieferungen innerhalb Deutschlands betragen diese Euro 6,15 außerhalb Deutschlands können höhere Gebühren anfallen. Bei Lieferung in Staaten außerhalb der EU können zudem höhere Versandkosten sowie zusätzliche Gebühren und Zölle anfallen, die der Kunde zu tragen hat.
4.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die bestellte Ware per Nachnahme liefern zu lassen oder per Banküberweisung (nur bei Vorauskasse), per Lastschriftverfahren, per Bankeinzug (Unterlagen senden wir  hnen gerne zu) zu bezahlen. FERNROHRLAND behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
4.3. Bei der Bestellung von Waren, die nicht im Sortiment von FERNROHRLAND enthalten sind und die auf Wunsch des Kunden geliefert werden, berechnet FERNROHRLAND eine Bearbeitungsgebühr von Euro 15,00. Die Bearbeitungsgebühr wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und im Falle der Reklamation nicht erstattet.


5. Ratenzahlungen
Ab einem Bestellwert von Euro 1000,00 besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Die Finanzierung erfolgt dabei über "Comfort Card". Entsprechende Unterlagen werden zum Download (noch nicht online verfügbar) im Service-Bereich der FERNROHRLAND-Website bereitgehalten oder von FERNROHRLAND auf Wunsch zugeschickt.

6. Inzahlungnahme von gebrauchten Geräten
FERNROHRLAND nimmt bei einem Neukauf gebrauchte Teleskope, Montierungen und Zubehör in Zahlung. Das gebrauchte Gerät muss dazu zusammen mit der Bestellung zum Schätzen als Paket an FERNROHRLAND eingesandt werden. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Der Kunde erhält umgehend ein Inzahlungnahmeangebot von FERNROHRLAND. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, wird das Gerät zu Selbstkosten zurückgeschickt.

7. Lieferfristen
7.1. Sofern keine abweichenden Lieferfristen schriftlich vereinbart sind, liefert FERNROHRLAND bestellte Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, bei Vorauskasse innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser Frist das Lager verlassen hat.
7.2. Der Kunde hat FERNROHRLAND bei Überschreitung der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zu setzen.

8. Preisanpassung bei langen Lieferfristen
Ist eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab Vertragsschluss vereinbart, kann FERNROHRLAND den Preis der Ware entsprechend etwaigen Preisänderungen durch die Vorlieferanten anpassen.

9. Nichtlieferung durch Vorlieferanten
9.1. Ist der bestellte Gegenstand nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird FERNROHRLAND den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist FERNROHRLAND von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, FERNROHRLAND hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.
9.2. Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, FERNROHRLAND hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

10. Lieferung
10.1. Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert FERNROHRLAND die Waren je nach Verfügbarkeit in zwei Teillieferungen, es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Die Versandkosten gemäß Ziffer 4. werden dem Kunden nur einmal berechnet.
10.2. Wird die bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur Haustür. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Kunden direkt an den Frachtführer gezahlt.

11. Rückgaberecht für Verbraucher
11.1. Alle von einem Verbraucher (Ziffer 2.1.) bestellten Artikel können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückgegeben werden.
11.2. Dieses Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelten Software-Produkten, CDs, DVDs, Videos und sonstigen Audio- oder Videoaufzeichnungen, sofern die gelieferten Datenträger entsiegelt worden sind. Das Rückgaberecht besteht ferner nicht bei Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (z.B. Druckerpatronen, Fotopapiere und -chemie).
11.3. Der Kunde hat für die Rücksendung eine sichere - nach Möglichkeit die originale - Transportverpackung zu verwenden und die Sendung an folgende Adresse zu richten:
FERNROHRLAND Max-Planck-Str. 28 70736 Fellbach
11.4. Das Rückgabeverlangen ist in jedem Fall vorab per Post (Adresse wie in Ziffer 11.3. angegeben), per E-Mail (info@FERNROHRLAND) oder per Telefax (0711 95760-40) an FERNROHRLAND zu richten. FERNROHRLAND wird dann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Rückholung durch einen Paketdienst, wie z.B. UPS, veranlassen.
11.5. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Ware bzw. die Absendung des Rücknahmeverlangens innerhalb der Zwei-Wochen-Frist.
11.6. Die Rückholung von Waren innerhalb von Deutschland im Wert von über 50,- Euro erfolgt auf Kosten und Gefahr von FERNROHRLAND.
11.7. Mit rechtzeitiger Absendung der Ware bzw. des Rücknahmeverlangens ist der Kunde nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Sofern der Kaufpreis bereits gezahlt wurde, erstattet FERNROHRLAND ihn zurück.
11.8. Besteht eine Ratenzahlungsvereinbarung oder wird der Kaufpreis sonst ganz oder teilweise durch einen von FERNROHRLAND vermittelten oder gewährten Kredit finanziert, ist der Kunde mit rechtzeitiger Absendung der Ware bzw. des Rücknahmeverlangens an seine auf Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung bzw. des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung ebenfalls nicht mehr gebunden. Ein selbständiges Recht zum Widerruf der Ratenzahlungs- oder Finanzierungsvereinbarung besteht nicht.
11.9. Wichtiger Hinweis: Bei Rückgabe benutzter oder beschädigter Ware behält sich FERNROHRLAND vor, für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware Ersatz zu verlangen. Ersatzansprüche entstehen nicht, soweit die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann Ersatzansprüche wegen Benutzung der Ware vermeiden, wenn er diese lediglich in dem für eine angemessene Prüfung erforderlichen Umfang in Augenschein nimmt, insbesondere auf Speichermedien keine Daten speichert und Geräte, die mit flüssigen, schmierigen oder staubenden Verbrauchsmaterialien betrieben werden nicht benutzt. Ersatzansprüche wird FERNROHRLAND ggf. mit dem zu erstattenden Kaufpreis verrechnen.

12. Gewährleistung
12.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenüber FERNROHRLAND anzuzeigen. Die gleiche Pflicht obliegt dem Kunden bei sonstigen Mängeln der Kaufsache ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Die Beanstandungen müssen über die in Ziffer 11.4. genannten Kommunikationsmittel geltend gemacht werden. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, gilt die Ware in Bezug auf diese Mängel als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossen.
12.2. Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde FERNROHRLAND eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
12.3. Bei der Lieferung gebrauchter Waren sind Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, FERNROHRLAND hat den Mangel arglistig verschwiegen.

13. Besondere Gewährleistungsbedingungen bei Unternehmern
13.1. Ist der Kunde Unternehmer, bestehen bei Lieferung gebrauchter Waren keine Gewährleistungsansprüche für Mängel der Kaufsache, es sei denn, FERNROHRLAND hat den Mangel arglistig verschwiegen.

13.2. Ist der Kunde ein Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gelten für Mängelrügen abweichend von Ziffer 12.1. die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.

14. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
14.1. Im Falle der Lieferung von gebrauchten Sachen verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Sache.
14.2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt die in Ziffer 14.1. genannte Frist auch für Neuwaren. § 479 BGB bleibt unberührt.

15. Garantie
Hinweis:
Einige Hersteller gewähren auf ihre Produkte Garantien, welche über die Gewährleistungsrechte hinausgehen. Angaben hierzu entnehmen Sie bitte den Unterlagen der Hersteller. Es gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers.

16. Eigentumsvorbehalt
16.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von FERNROHRLAND.
16.2. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, behält sich FERNROHRLAND darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen (nachfolgend "Gesamtforderung" genannt) vor.
16.3. Ist der Kunde Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, tritt er bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an FERNROHRLAND ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. FERNROHRLAND wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber FERNROHRLAND in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist.
16.4. FERNROHRLAND ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von FERNROHRLAND.
16.5. FERNROHRLAND ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als Euro 250,00 in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderung beträgt.

17. Haftung
17.1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber FERNROHRLAND als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
17.2. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
17.3. Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.
17.4. Zur Absicherung des Transportrisikos werden die Lieferungen automatisch transportversichert. Von der Versicherung gezahlte Beträge werden von FERNROHRLAND unverzüglich an den Kunden weitergeleitet. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung von FERNROHRLAND aufgrund der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, der typischerweise entstehende und vorhersehbare Schaden aber gleichwohl von dem Versicherungsschutz umfasst ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen FERNROHRLAND sind in diesem Fall ausgeschlossen.

18. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind von FERNROHRLAND nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt.

19. Farbbilderservice (noch nicht online verfügbar)
19.1. Die Kosten und Angaben zur Abwicklung dieser Dienste sind entweder dem aktuellen Katalog oder der Internetseite zu entnehmen oder telefonisch zu erfragen. Die Rücksendung von Aufträgen an den Kunden erfolgt ausschließlich per Nachnahme.
19.2. Bei Verlust oder Beschädigung von Filmmaterial ist die Haftung auf einen Ersatz durch gleichwertiges Material beschränkt. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen gemäß Ziffer 17.
19.3. Für die Bearbeitung von Reklamationen ist die Übersendung der Laborauftragstasche und des Rechnungsdurchschlags erforderlich.

20. Online-Registrierung, Zugangsdaten (noch nicht verfügbar)
20.1. Für die Nutzung des Internet-Angebots FERNROHRLAND ist eine Registrierung des Kunden sowie die Speicherung der von ihm angegebenen Daten zwingend erforderlich. Nach der Registrierung wird für den Kunden ein Nutzerkonto eingerichtet. Dem Kunden werden die erforderlichen Zugangs- und Nutzungsdaten mitgeteilt (im Folgenden einschließlich des Passworts "Zugangsdaten" genannt). FERNROHRLAND ist zur späteren Änderung der Zugangsdaten des Kunden berechtigt. In diesem Fall werden dem Kunden die neuen Zugangsdaten unverzüglich mitgeteilt.
20.2. Der Kunde ist für den Schutz der Zugangsdaten verantwortlich. Die Zugangsdaten sind geheimzuhalten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, FERNROHRLAND hat schriftlich zugestimmt. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte bei Kenntnis der Zugangsdaten die Möglichkeit haben, im Namen des Kunden Bestellungen bei FERNROHRLAND vorzunehmen. Stellt der Kunde fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von Dritten genutzt werden, ist er zur unverzüglichen Änderung seiner Zugangsdaten oder, falls ihm dies nicht möglich ist, zur unverzüglichen Unterrichtung von FERNROHRLAND verpflichtet.
20.3. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten des Kunden, insbesondere wenn dieser durch den Kunden angezeigt wurde, ist FERNROHRLAND zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. FERNROHRLAND wird den Kunden über die Sperrung informieren.
20.4. FERNROHRLAND haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten entstehen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

21. Datenschutz
FERNROHRLAND verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

22. Schlussbestimmungen
22.1. Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform.
22.2. Erfüllungsort ist Fellbach.
22.3. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
22.4. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Fellbach.

Stand: 11.02.2003